Peta kämpft gegen „Fuchs-Missbrauch“ Anzeige gegen Zeiler Schliefenanlage

Günther Geiling
Betreiber, Jagdverband und Forstberater sehen keine Alternativen zu einer Fangschliefenanlage. Sie diene, so der Tenor, dazu, Jagdhunde so auszubilden, dass die Jagd tierschutzgerecht erfolgen kann. Die Tierschutzorganisation Peta sieht das anders. Foto: /Patrick Pleul

„Füchse in permanenter Todesangst“ lautet die Überschrift einer Pressemeldung der Tierschutzorganisation PETA. Sie hat unter anderem den Betreiber der Zeiler Schliefenanlage angezeigt. Hier würden, so die Tierschützer, Füchse zur Ausbildung von Jagdhunden missbraucht.

 
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Jagd ohne Hund ist Schund“ ist ein geflügeltes Wort unter der Jägerschaft. Tatsächlich braucht man nach Ansicht der Jäger gute Hunde, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Das gilt besonders auch für die Fuchs- und Baujagd, die kein umstrittenes Thema in der Öffentlichkeit ist. Immer wieder kommt es hier zu heftigen Diskussionen und auch Anzeigen. So auch in den Haßbergen, denn hier hat nun die Tierschutzorganisation Peta – die bereits in ganz Deutschland Dutzende von Strafanzeigen gegen Schliefenanlagen gestellt hat – Anzeige gegen eine Anlage in Zeil am Main erstattet.

Schliefenanlagen dienen der Ausbildung von Bauhunden für die Jagd am Fuchsbau. Das Ziel hierbei ist es, den Fuchs zum Verlassen des Baus zu bewegen. Die Hunde lernen dabei die Arbeit unter Tage kennen, ohne dass ein direkter Kontakt zum Fuchs besteht. „Damit die Fuchsjagd tierschutzgerecht stattfinden kann, müssen die beteiligten Jagdhunde erst unter Aufsicht und Anleitung eingearbeitet werden. Erst wenn sie geprüft wurden, sind sie für die Fuchsjagd in Deutschland zugelassen“, ist hierzu vom Deutschen Jagdverband zu lesen.

Solche Schliefenanlagen werden von Vereinen oder auch privaten Personen betrieben. Diesen wirft die Peta einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor und fordert die Schließung der Anlagen: „Füchse haben wie Menschen und alle anderen Tiere ein Recht auf Freiheit – es darf nicht sein, dass sie eingesperrt und zur Jagdausbildung missbraucht werden. Schliefenanlagen sind an Tierschutzwidrigkeit und Grausamkeit kaum zu überbieten“, so Peta In einer aktuellen Meldung zur Anzeige gegen die Anlage in Zeil. „Es ist bezeichnend für Jäger und ihr blutrünstiges Hobby, dass sie Füchse ohne Mitgefühl unvorstellbarer Todesangst aussetzen“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta. „Schliefenanlagen müssen sofort verboten werden. Mit der Anzeige wollen wir die Grausamkeiten, die sonst im Verborgenen stattfinden, ans Licht der Öffentlichkeit bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.“

Peta bezeichnet die Fuchsjagd insgesamt als „kontraproduktiv und grausam“ und kritisiert, dass Schliefenanlagen trotz ihrer klar tierquälerischen Ausrichtung in Deutschland noch nicht verboten seien – genau wie Baujagden. Dabei sei nicht nur das „Training“ für die Baujagd, sondern die Jagd an sich sowohl grausam als unnötig, so Peta. Die Betriebe würden grundsätzlich gegen den Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen.

Klaus Schulz, der lange diese Anlage in Zeil betrieb, die nun von seinem Sohn weitergeführt wird, ist zu einem Gespräch mit unserer Zeitung bereit. Er erzählt, dass er bis zu seiner Krankheit ein leidenschaftlicher Jäger gewesen sei. 57 Jahre lang ging er zur Jagd und ins Revier. Dabei gehe es, so erklärt er, „dem Jäger aber nicht nur ums Jagen, sondern um einen artenreichen Wildbestand und Verantwortung für die gesamte Tier- und Pflanzenwelt“. Doch „selbst ernannte Naturschützer“, so Schulz, würden auch nicht davor zurückschrecken, solche Anlagen zu zerstören. Dies sei bei ihm vor rund zehn Jahren schon einmal der Fall gewesen. Dabei sei „alles aufgebrochen, die Füchse herausgelassen und die Jagdkanzel beschädigt worden, sodass ein größerer Schaden entstand“, wie er berichtet.

Er möchte, dass die Anlagen in Ruhe gelassen werden. Nutzer seien nur Jäger, die ihre Hunde für die Jagd am Fuchsbau einüben wollten, sagt er. Der Hund komme auch nicht in Berührung mit dem Fuchs, „denn beide sind immer durch ein Gitter getrennt“, erklärt Schulz. Früher sei dies anders gewesen, gibt er zu. Da habe man das Ganze „am offenen Schieber gemacht“. Seit 1985 werde jedoch nach der Prüfungsordnung des Deutschen Jagdterrier Club e. V. nur am Rundkessel tierschutzgerecht eingearbeitet und geprüft.

„Es ist für die Einarbeitung der Hunde wichtig. Nach der Begegnung mit drei Hunden wird der Fuchs ausgetauscht“, beschreibt Klaus Schulz die Arbeit am Bau: „Es gibt keinen Stress.“ Und er betont: „Der Fuchs hat für den Betreiber genauso viel Wert, wie sein Hund.“ Natürlich handele es sich dabei um Tiere, die in einer gewissen Gefangenschaft leben und darin schon geboren sind. „ Sie werden von uns gepflegt wie auch der eigene Hund und bekommen ihr Dosenfutter. Die Anlage ist dazu tierschutzkonform mit einem Rundkessel.“

Auch für den Bayerischen Jagdverband gibt es keine Alternative zur Ausbildung an den Schliefenanlagen. „Die Schliefenanlagen in Deutschland werden seit Jahrzehnten von Erdhundezuchtvereinen betrieben, die in diesem Falle die Experten in dieser Angelegenheit sind und die sich selbst strenge Auflagen machen“, ist hier zu lesen. Die Prädatoren-Bejagung sei unabdingbar für den Erhalt seltener Arten wie beispielsweise den Kiebitz. Die Baujagd sei ein „essenzieller und unverzichtbarer Teil zu effektivem Prädatoren-Management, welches dringend notwendig ist, um die wertvolle Artenvielfalt in Bayern langfristig zu erhalten“.

Die „Fuchsstrecken“ (erlegte Füchse) der vergangenen Jahre im Landkreis Haßberge sind verhältnismäßig stabil, wie Jagdberater Hans Stark mit seiner Statistik bei den Hegeringversammlungen deutlich macht. Während die Fuchsstrecke in den Kreisgruppen Haßfurt, Ebern und Hofheim 2015/16 bei insgesamt 1449 Füchsen lag, wurden 1100 im Jagdjahr 2016/17, dann 1116 im Jagdjahr 2017/18 und 1083 in 2018/19 erlegt.

Die Fuchsstrecke für das vergangen Jagdjahr 2020/2021 betrug im Landkreis Haßberge 1199 Füchse (Unterfranken: 11 454, Bayern: 113 529). „Diese Füchse wurden nicht alle erlegt oder gefangen, vielmehr sind auch durch den Straßenverkehr oder Krankheiten zu Tode gekommene Füchse enthalten“, erklärt Martin Schrauder von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt in Haßfurt. Die Schliefenanlage Zeil sei dem Landratsamt Haßberge seit etlichen Jahren aus Anmeldungen zu Hundeprüfungen bekannt, so Schrauder. Die Anlage sei allerdings nicht jagdrechtlich zu genehmigen, sondern bei der Einrichtung vermutlich tierschutzrechtlich beurteilt bzw. genehmigt worden.

Wie Forstberater Hans Stark erklärt, seien Schliefenanlagen rechtlich erlaubt. Natürlich gebe es „auch in der Jägerschaft unterschiedliche Meinungen“ und dabei komme es auch auf die unterschiedlichen Reviere an: „In niederwildreichen Revieren, in denen man zum Beispiel Bekassine oder Kiebitze schützen will, kann eine Bejagung durchaus sinnvoll sein. Es ist also vom Revier abhängig oder wenn es gilt, gefährdete Arten zu schützen.“ In niederwildreichen Revieren sei es dabei teilweise unverzichtbar für den Wiesenvogelschutz und in solchen Fällen sei auch der Naturschutz einer solchen Vorgehensweise nicht abgeneigt.

So darf man gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung durch Peta umgehen und diese rechtlich beurteilen wird. „Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes“ konnte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bamberg dazu aktuell keine Auskunft erteilen.

Das VG Gießen hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2001 (10 E 644/97) zu einer Fangschliefenanlage, zu finden unter https://openjur.de/u/293398.html, diese wörtlich wie folgt beschrieben:

Bei einer Schliefanlage handelt es sich um ein ca. 30 m langes System mit geschossenen Gängen, die etwa 20 bis 35 cm Durchmesser besitzen. Hiermit soll ein Bau eines Fuchses nachgestellt werden. Die Gänge dieses Kunstbaues sind im gesamten Verlauf durch abnehmbare Deckel zugänglich. Jeweils kurze Streckenabschnitte können durch Schieber zusätzlich versperrt werden. In dieser Schliefanlage befindet sich am Ende ein „runder Kessel“, eine vergrößerte Aushöhlung, welcher mit einem drehbaren Gitterrechen und einem Schieber zum sog. Fangkorb ausgestattet ist. Zur Prüfung der Hunde wird ein handzahm aufgezogener, im Zwinger gehaltener tollwutschutzgeimpfter Fuchs in den Kunstbau „eingeschlieft“, d. h. eingelassen. Hat er den Rundkessel und den „abgeschotteten Bereich“ erreicht, wird er „eingeschiebert“, dies bedeutet, dass der Rundkessel in dem Bereich, in dem sich der Fuchs aufhält, mit einem Drehschieber (Gitterrechen) verschlossen wird. Dann wird der Hund an der entferntesten Stelle eingelassen (“eingeschlieft“), um den Fuchs aufzuspüren. Hat der Hund den Fuchs aufgefunden, soll er seine Fähigkeiten, den Fuchs aus dem Bau zu treiben (zu „sprengen“), beweisen, indem er für eine Dauer zwischen fünf und zehn Minuten, im vorliegenden Fall nach Klägerangaben für max. 7 Minuten, bei einer max. Gesamtprüfungsdauer von 15 Minuten, den Fuchs bedrängt und verbellt. Durch Herausnahme einer Verriegelung bei dem Gitterrechen erhält der Hund dann die Möglichkeit, den Fuchs weiter zu bedrängen und ihn aus dem Bau zu drücken, indem er sich gegen den Gitterrechen drückt und diesen weiterbewegt. Drückt der Hund gegen den Gitterrechen, wird durch Ziehen des Schiebers dem Fuchs die Möglichkeit eröffnet, den Kessel zu verlassen und in den Springkorb auszuweichen. Umgekehrt bestünde für den Fuchs nun auch die Möglichkeit, den Hund aus dem Kessel zu drücken - was gelegentlich vorkommen soll. Ein unmittelbarer Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs ist dabei nicht möglich.

Bei dem Hund wird die Aggressivität (Härte), die Intensität des Gebells sowie die Schnelligkeit und sein gesamtes Verhalten bewertet. Ein direkter körperlicher Kontakt zwischen Hund und Fuchs ist während der gesamten Dauer durch die Schieber, bzw. einem beweglichen Gitterrechen, ausgeschlossen.“

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