Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Kronacher Veterinäramt hat im Fall einer Pferdebesitzerin aus dem Rodachtal, die 2021 aus tierschutzrechtlichen Gründen zur Abgabe ihrer Pferde verpflichtet worden war, korrekt gehandelt. Wie Landratsamts-Pressesprecher Alexander Löffler informiert, ist das entsprechende Urteil am Mittwoch eingegangen: Die Klage der Frau gegen die entsprechenden Bescheide wurde abgewiesen.