Coburg - Für den Coburger Convent ist jetzt der Weg frei, damit er an Pfingsten einen eintägigen Kongress in den Messehallen von Hannover abhalten kann. Das Oberlandesgericht Celle entschied am 9. März, dass die Deutsche Messe AG nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann und die Präsenzveranstaltung durchführen muss. Hintergrund: Im Dezember 2020 hatte der Coburger Convent mit der Messe AG einen Vertrag abgeschlossen. Die Messehallen der niedersächsischen Landeshauptstadt sollten als Ausweich-Tagungsort für die Mitglieder des AHCC dienen, weil die Verantwortlichen des Convents das Pfingsttreffen in Coburg Corona bedingt abgesagt hatten. Am 19. Januar flatterte dem CC dann eine unerwartete Absage ins Haus. „Der Coburger Convent wird nicht auf dem Messegelände in Hannover stattfinden“, erklärte damals Onuora Ogbukagu, der Leiter der Unternehmenskommunikation der Deutschen Messe AG, gegenüber der Neuen Presse. Begründet wurde die Absage mit der weltanschaulichen Einstellung einiger CC-Mitglieder. Wörtlich hieß es in der Presseerklärung aus Hannover: „Die Weltanschauung einzelner Gruppierungen im Coburger Convent widersprechen zutiefst den Werten und der Haltung der Deutschen Messe. Wir sind ein weltoffenes Unternehmen, ein internationaler Marktplatz für sämtliche Kulturen und stehen daher für Vielfalt und Gleichberechtigung.“
Pfingstkongresse CC setzt sich gegen Hannover-Messe durch
Norbert Klüglein 10.03.2021 - 13:30 Uhr