Dieser Antrag ist an die Verkehrsbehörde beim Landratsamt weitergegeben worden, wie 1. Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) betonte. Dies sei verbunden gewesen mit der Forderung, die Ortstafeln für Salmsdorf auf die Staatsstraße zu versetzen oder zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsminderung von 70 km/h auf 50 km/h möglich sei. Diese Wünsche seien aber negativ beschieden worden. Von der Straßenverkehrsbehörde war mitgeteilt worden, „dass es Aufgabe der Ortstafel ist, den Beginn und das Ende einer geschlossenen Ortschaft zu kennzeichnen. Die Aufstellung einer Ortstafel ist nur dann zulässig, wo ungeachtet einzelner bebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt, und die Grundstücke auch von der zu beschildernden Straße erschlossen werden. Die Fahrbahn im dortigen Bereich entspricht nach Trassierung, Ausbauzustand und Markierung einer Außerortsstraße.“