Die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Prag weist im Internet darauf hin, dass touristische Reisen nach Tschechien nicht möglich sind. Ausnahmen bestehen demnach nur für triftige Gründe, wobei es sich nach den Vorgaben der tschechischen Regierung nicht ausschließlich nur ums Einkaufen oder Tanken handeln darf. Nach den aktuellen Bestimmungen dürfen deutsche Staatsangehörige nur in Tschechien einreisen, wenn sie Geschäfts- oder Dienstreisen unternehmen, aus medizinischen Gründen unterwegs sind, einen Behördentermin wahrnehmen, an Hochzeiten oder Bestattungen teilnehmen oder zum Zwecke eines Familienbesuches. Bislang sind keine Bestimmungen bekannt, wonach dieser eng eingeschränkte Personenkreis in Tschechien nicht Lebensmittel kaufen oder tanken darf.