Erfurt/Weimar - Das Demonstrationsverbot auf einigen Zufahrtsstraßen im Umfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt ist vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Es habe einer Beschwerde des Landes Thüringen gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar stattgegeben, teilte das Oberverwaltungsgericht mit (3 EO 283/26).