Prozess am Amtsgericht Haßfurt Hintermänner bleiben im Verborgenen

Martin Schweiger
Justitia drückte noch einmal im Fall des jungen Dealers ein Auge zu. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon Foto: picture alliance/dpa/Julia Cebella

Mit 16 begann seine Drogenkarriere. Zwei Jahre später wurde er zunächst am Bahnhof in Würzburg mit Stoff und Messer und kurze Zeit später im Landkreis Haßberge mit Tabletten erwischt. Im Prozess gesteht der junge Mann, gedealt zu haben. Mehr aber auch nicht.

 
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Nur wenige Stunden, nachdem sich ein 18-Jähriger aus dem Landkreis im September vergangenen Jahres in Frankfurt mit 111 Gramm Haschisch eingedeckt hatte, war er den „Stoff“ schon wieder los. Bundespolizisten hatten ihn auf seiner Rückreise mit dem Zug im Würzburger Bahnhof kontrolliert und ihm nicht nur das Rauschgift ab, sondern auch ein Klappmesser abgenommen. Doch die Begegnung mit den Ordnungshütern schien den jungen Mann nicht zu beeindrucken. Nur rund zwei Wochen später geriet er in eine Polizeikontrolle im Landkreis Haßberge. Im Gepäck hatte er diesmal 34 Tilidin-Tabletten, einem verschreibungspflichtigen Opioid, sowie 200 Euro Bargeld in „szenentypischer Stückelung“.

Bewaffneter Drogenhandel

Am Dienstag musste sich der 18-Jährige nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verantworten, das ihn wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge und unerlaubten Handels mit Arzneimitteln zu einer einjährigen Bewährungsstrafe nach Jugendrecht verurteilte. Als Auflage muss der Arbeiter 1700 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zahlen und die Hände von Drogen lassen. Im Prozess räumte der Angeklagte die Taten über seinen Verteidiger Alexander Wessel ein, nannte aber keine Hintermänner, da er Repressionen befürchte, so der Verteidiger. Rund die Hälfte des Haschischs und zwei Drittel der Tabletten seien zum Verkauf bestimmt gewesen. Sein Mandant sei mittlerweile drogenfrei und wolle die Medizinisch Psychologische Untersuchung und den Führerschein machen.

Verfolgungsjagd mit Polizisten

Dass er ein zweites Mal in einer Polizeikontrolle geriet, hat er sich selbst zu verdanken. Da er nachts mit seinem Fahrrad ohne Licht fuhr, erweckte er die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife. Nach Angaben des Polizeibeamten, der damals im Einsatz war, habe der Angeklagte „merkwürdig geguckt“ um dann in die Pedale zu treten. Nach einer rund zehnminütigen Verfolgungsfahrt konnte der Beamte den Angeklagten, der vom Rad gestürzt war, zu Boden bringen, fesseln und die Tabletten und das Bargeld beschlagnahmen. Der 18-Jährige stand damals unter Drogeneinfluss. Er hatte zuvor nach eigener Aussage eine Tilidin-Tablette eingenommen.

„Es war erschreckend: Ihm war alles gleichgültig. Er hat alles verweigert“, sagte der Polizeibeamte im Zeugenstand. Mit dem Gesetz kam der Angeklagte erst einmal in Konflikt, als er ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde. Im Alter von 16 Jahren begann seine Drogenkarriere, sagte die Jugendgerichtshelferin. Das jetzige Strafverfahren sei ein Schock für die Eltern des Angeklagten gewesen. Mulmig dürfte es dem Angeklagten geworden sein, als der Vorsitzende auf den Strafrahmen für bewaffneten Drogenhandel in nicht geringer Menge hinwies. Der beginnt im Erwachsenenstrafrecht bei fünf Jahren. Sichtlich erleichtert reagierte er dann auch, als die Staatsanwältin eine fünfzehnmonatige Jugendstrafe auf Bewährung beantragte.

Bewährungsstrafe

Der Verteidiger führte ins Feld, dass sein Mandant den falschen Freundeskreis gewählt hatte, den er nun verlassen habe. Ein Jahr auf Bewährung sei daher angemessen. Das Schöffengericht war derselben Auffassung. „Nehmen Sie keine Opioide. Das schafft kaputte Existenzen“, riet der Vorsitzende dem Verurteilten abschließend. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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