Haßfurter Amtsgericht Rentner droht mit Amoklauf

Martin Schweiger

Ein angekündigter Amoklauf war nun Thema vor dem Haßfurter Amtsgericht. Die Polizei beschlagnahmte im November 2021 bei einer Wohnungsdurchsuchung zahlreiche Waffen.

  Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Ein von einem 64-jährigen Rentner aus dem Maintal per WhatsApp angekündigter Amoklauf hat im November hohe Wellen geschlagen. Mit den Worten „ich sterbe bald“ kündigte er seinen baldigen Tod an. Zuvor müsse er jedoch „noch etwas erledigen“. Er müsse noch eine „Todesliste erstellen“. Den Auftrag dazu habe ihm Gott gegeben. „Versucht nicht, die Polizei zu schicken. Ich werde jeden Polizisten erschießen“, drohte er. Um der Drohung Nachdruck zu verleihen, postete er dazu das Bild einer Messerklinge.

Nach der Werbung weiterlesen

Ein 27-Jähriger, der von der WhatsApp-Nachricht über seine Mutter erfuhr, ging sofort zur Polizeidienststelle in Haßfurt, um die Drohung anzuzeigen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 24. November fanden die Beamten unter anderem eine Luftpistole und eine Schreckschusspistole. Insgesamt beschlagnahmten die Ordnungshüter 30 Gegenstände, wie einen Dolch sowie Pfeil und Bogen, aus der Wohnung des Rentners. In der Folge erhielt der nicht vorbestrafte Mann einen Strafbefehl über 1500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, weshalb er am Mittwoch sich am Amtsgericht verantworten musste.

Dort räumte er alle Vorwürfe ein. Er sei eifersüchtig auf eine Freundin gewesen, weil sie sich mit anderen Männern treffe. Er habe an jenem Sonntagabend, den 20. November, eine halbe Flasche Whisky intus gehabt. Den WhatsApp-Status-Post hätten nur 30 Freunde lesen können. Es sei ein Hilfeschrei gewesen. Die Nachricht habe er nach rund einer Stunde wieder gelöscht. Er sei in psychiatrischer Behandlung und nehme Psychopharmaka. Der Mix aus Tabletten und Alkohol habe ihn wohl negativ beeinflusst. Seine Freundin sei zu Tode erschreckt gewesen. Deren Sohn habe ihn zwei Tage später angezeigt.

„Man weiß ja nie, was passiert“, rechtfertigte der Sohn im Zeugenstand die Anzeige. Seine Mutter habe Angst gehabt, die Wohnung zu verlassen. Sie habe sich als Teil der Todesliste gesehen. Der Vorsitzende Richter Patrick Keller regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Von den eigentlich bedrohten Personen habe niemand Anzeige erstattet. Zudem seien die gefundenen Waffen, wie der Revolver, vom Bayerischen Landeskriminalamt nicht eingehend auf ihre Gefährlichkeit untersucht worden, sagte Keller. Staatsanwalt Alexander Baum stimmte nur zögerlich der Einstellung zu. Amokläufe gebe es vermehrt nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, sagte er. Daher müsse man „ein klares Zeichen setzen“. Dennoch stimmte er einer Einstellung zu unter der Bedingung, dass die Geldauflage in der Höhe der Geldstrafe bleibt. Das Gericht stellte daher das Verfahren ein. 1500 Euro muss der Angeklagte nun nicht mehr an die Staatskasse zahlen, sondern an das Frauenhaus in Schweinfurt. „Seien Sie froh, dass sie nur einen Strafbefehl für die Suffaktion erhalten haben“, redete der Vorsitzende dem Angeklagten ins Gewissen. Polizeibeamte anzugehen sei „ein No-Go“.