„Man weiß ja nie, was passiert“, rechtfertigte der Sohn im Zeugenstand die Anzeige. Seine Mutter habe Angst gehabt, die Wohnung zu verlassen. Sie habe sich als Teil der Todesliste gesehen. Der Vorsitzende Richter Patrick Keller regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Von den eigentlich bedrohten Personen habe niemand Anzeige erstattet. Zudem seien die gefundenen Waffen, wie der Revolver, vom Bayerischen Landeskriminalamt nicht eingehend auf ihre Gefährlichkeit untersucht worden, sagte Keller. Staatsanwalt Alexander Baum stimmte nur zögerlich der Einstellung zu. Amokläufe gebe es vermehrt nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, sagte er. Daher müsse man „ein klares Zeichen setzen“. Dennoch stimmte er einer Einstellung zu unter der Bedingung, dass die Geldauflage in der Höhe der Geldstrafe bleibt. Das Gericht stellte daher das Verfahren ein. 1500 Euro muss der Angeklagte nun nicht mehr an die Staatskasse zahlen, sondern an das Frauenhaus in Schweinfurt. „Seien Sie froh, dass sie nur einen Strafbefehl für die Suffaktion erhalten haben“, redete der Vorsitzende dem Angeklagten ins Gewissen. Polizeibeamte anzugehen sei „ein No-Go“.