Paranoide halluzinatorische Schizophrenie macht sich vor allem durch beständige Wahnvorstellungen, akustische Halluzinationen wie das Hören von Stimmen und durch Wahrnehmungsstörungen bemerkbar – all dies gibt der Angeklagte im Prozess um den versuchten Totschlag am Landgericht Coburg zu. Im Urteil der ersten Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Jana Huber ist dies ein entscheidender Faktor. Zur Tat selbst jedoch sagt der 32-jährige Iraner am dritten und letzten Verhandlungstag nichts.