Nach Darstellung des Verteidigers des Lkw-Fahrers handelte es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände. "Nach aktuellem Stand ist ein Zuordnen des Verschuldens nicht möglich." Dafür gebe es zu viele Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten. Dies betreffe beispielsweise die Frage, ob eine Genehmigung für das Befahren des Platzes vorgelegen habe oder nicht. Zu Prozessbeginn brachten die Verteidiger die Anteilnahme der Angeklagten aus der Nähe von Bamberg zum Ausdruck. "Er wollte hier und heute sein Bedauern ausdrücken", sagte der Anwalt des Beifahrers. Zur Sache selbst machten die Angeklagten zunächst keine Angaben.
Das Gericht vernahm auch mehrere Polizisten als Zeugen. Einer von ihnen hatte im August 2020 den Fahrer befragt. Dieser habe ausgesagt, er habe den Fahnenmast nicht im Rückspiegel gesehen. "Das Ganze soll in Schrittgeschwindigkeit passiert sein." Auch der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) war Augenzeuge des Unglücks.
Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge ergaben die Ermittlungen auch einen Materialfehler des Fahnenmasts. Dem Hersteller droht ein Verfahren wegen eines möglichen Mitverschuldens. Die Ermittlungen dazu dauern aber noch an. Im dem Verfahren gegen die beiden Männer aus Süddeutschland könnte am 11. Mai das Urteil fallen. Fahrlässige Tötung wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft.
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