Augsburg - Nach einer rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes hat das Landgericht Augsburg die Gefängnisstrafen für die Eltern bestätigt. Der leibliche Vater des heute sieben Jahre alten Jungen muss nach einem früheren Urteil des Augsburger Amtsgerichtes drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.