Karlsruhe/Ingolstadt (dpa/lby) - Das Landgericht Ingolstadt muss ein drittes Mal einen tödlichen Raserunfall auf der Autobahn 9 verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des inzwischen 27 Jahre alten Angeklagten bereits zum zweiten Mal aufgehoben. "Das Landgericht hat teilweise zu Unrecht Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang als bindend angesehen und daher die notwendigen eigenen Feststellungen nicht getroffen", gab der BGH am Mittwoch bekannt. Der Fall müsse daher nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden (Az. 4 StR 493/23).