Wie ein Justizsprecher auf Anfrage mitteilte, verlangt die HWK deshalb Schadenersatz, weil der beklagte Ex-Hauptgeschäftsführer seine Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt habe. Kollers Nachlässigkeit habe es ermöglicht, dass ein Mitarbeiter der HWK-Tochtergesellschaft Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) viel Geld veruntreuen konnte, so die Klage.