Auf ein längeres Verfahren hat sich die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Klaus Halves eingestellt. An insgesamt sieben Verhandlungstagen soll festgestellt werden, ob die Vorwürfe der Coburger Staatsanwaltschaft gegen vier georgische Staatsbürger, die sich bereits seit September 2022 in Untersuchungshaft befinden, auch zutreffen. Angeklagt sind die Männer im Alter zwischen 35 und 39 Jahren unter anderem wegen Bandendiebstahls bzw. versuchtem Bandendiebstahls und Sachbeschädigungen in insgesamt 15 Fällen. Laut Anklageschrift ist ein Entwendungsschaden in Höhe von 16 417 Euro entstanden. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich demnach auf 38 887 Euro. In Summe somit 55 304 Euro.