Prozess in Coburg Missbrauch von Babys auf dem Handy

Von Mathias Mathes
  Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Die Dateien zeigen unfassbare Szenen. Der Angeklagte will sich herausreden. Vergebens: Das Gericht verurteilt ihn zu zwei Jahren Gefängnis.

 
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Die Bild- und Videodateien, die auf dem Handy eines 47-jährigen Mannes aus Coburg gefunden wurden, machen fassungslos. Es sind viele, an die hunderte. Sie zeigen in abstoßender Weise den sexuellen Missbrauch von Kindern. Viele sind noch sehr jung. Was die Coburger Staatsanwaltschaft dem 47-Jährigen am Donnerstag am Amtsgericht zur Last legt, wirkt regelrecht verstörend. Männer, die sich an Babys vergehen, ist nur ein Beispiel aus dem drastischen Bild- und Videomaterial, das die Kriminalpolizei auf dem Mobiltelefon des Angeschuldigten entdeckte.

Damit habe er jedoch nicht wirklich etwas zu tun, ließ der 47-Jährige seinen Pflichtverteidiger Christian Müller vortragen. Vor einigen Jahren habe er das Handy gebraucht gekauft. Da seien die Dateien schon drauf gewesen. Zufällig sei er dann auf sie gestoßen, „was in ihm eine gewisse Neugier geweckt hat“. Weiter beteuerte der Beschuldigte, dass er nicht pädophil sei. Er habe sich auch bald ein neues Mobiltelefon gekauft und das alte nicht mehr benutzt.

Spezialisten der Coburger Kriminalpolizei hatten sich mit dem besagten Gerät näher befasst. Sie kamen zu dem Schluss, dass der 47-Jährige das Handy schon länger im Besitz hatte, als er vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Jensch behauptete. Zudem stellten die Ermittler fest, dass sich die Dateien in einem mit Passwort geschütztem Ordner befanden.

So standen die Fronten schnell fest. Die Anklage nahm dem Beschuldigten die Geschichte vom zufälligen Fund der Bilder und Videos nicht ab. Der 47-Jährige blieb jedoch bei seiner Geschichte, räumte nach einer Unterbrechung der Verhandlung lediglich ein, einmal ein Video verschickt zu haben, warum konnte oder wollte er nicht sagen.

Wegen der Schonungslosigkeit der Darstellungen stand eine Haftstrafe im Raum. Verteidiger Müller stellte das nicht in Abrede, versuchte aber eine Aussetzung zu Bewährung für den Mann zu erreichen, der mit seiner Frau und ihren drei Kindern zusammenlebt.

Daraus wurde nichts. Zwei Jahre Gefängnis lautete das Urteil. Richterin Jensch erklärte, dass das Mobiltelefon eindeutig dem 47-Jährigen zugeordnet werden konnte. Dass die Dateien schon beim Kauf auf dem gebrauchten Handy gewesen seien, nannte die Richterin „eine Schutzbehauptung“. Sie betonte: „Es ist äußerst, wirklich äußerst ungewöhnlich, dass vor dem Verkauf nicht alle alten Dateien gelöscht wurden.“ Gegen die Version des Angeschuldigten spreche zudem, dass die Dateien mit einem Passwort geschützt gewesen seien. Dies könne ja nur den Grund haben, dass verhindert werden sollte, dass andere als der Besitzer des Geräts an die Inhalte kommen.

Darüber hinaus habe die Beweisaufnahme ergeben, dass der 47-Jährige entgegen seiner Behauptung das alte Mobiltelefon auch nach dem Kauf eines neuen weiter nutzte. So sei das noch funktionsfähige Gerät mit eingestecktem Ladekabel vorgefunden worden. Am schwersten wiege aber der Inhalt der Dateien. „Es sind gravierende Darstellungen in großer Zahl, die den Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Kindern im Babyalter zeigen“, musste Richterin Jensch feststellen. Das Gericht könne angesichts dessen nicht glauben, dass der Beschuldigte keine pädophilen Neigungen habe. „Er hat ein Problem, erkennt es aber nicht“, so Jensch. Aus den genannten Gründen kam für die Schwurgerichtskammer keine Bewährungsstrafe in Betracht, auch wenn der 47-Jährige nicht vorbestraft ist und bisher in geordneten Verhältnissen lebte.

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