Weil er im Mai vergangenen Jahres zu Unrecht Arbeitslosengeld im Höhe von 927 Euro bezogen haben soll, erhielt ein 37-jähriger Taxifahrer aus dem Maintal wegen Betrugs einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro. Er legte Einspruch ein, weshalb er sich am Dienstag am Amtsgericht verantworten musste.