Als der damals zehnjährige J. im Oktober 2022 in das Wunsiedler Josefsheim aufgenommen wurde, kam er aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayreuth. Er sei ein traumatisiertes Kind gewesen, aber es habe keine Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben; „sonst hätten wir ihn nicht nehmen können“, sagt Peter Hermann, der Leiter des Kinder- und Jugendhilfezentrums vor Gericht. Gleich am ersten Tag des „Lena-Prozesses“ hörte die Jugendkammer die Betreuer des Wunsiedler Heims, in dem in der Nacht zum 4. April vorigen Jahres die zehnjährige Lena aus Waldsassen ums Leben kam – mutmaßlich erdrosselt eben von dem nun elfjährigen J. Er ist wegen seines Alters strafunmündig und kann daher juristisch nicht verfolgt werden.