Regensburg (dpa/lby) - Nachdem ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert ist, muss sich nun das Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Fall befassen. Die Klagepartei habe Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, teilte eine OLG-Sprecherin mit. Die Sache sei im 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg anhängig.