Keine kriminelle Vereinigung
Der Nationale Gerichtshof schreibt nun in seinem – in den Worten der Anwältin Madera – „sehr ausgearbeiteten“ Urteil, dass die meisten Angeklagten Verbindungen zum Hells Angels Motor Club gehabt hätten, doch „ohne dass es Beweise dafür gibt, dass die mit diesem verbundenen Personen Teil einer hierarchischen kriminellen Struktur sind, die den Anschein von Dauerhaftigkeit erweckt und in der jedes ihrer Mitglieder eine spezifische Rolle übernimmt, nach Art eines kriminellen Unternehmens, das sich der Erzielung von Gewinnen widmet, die in einen gemeinsamen Fonds eingezahlt werden, um den Bedarf dieser Struktur zu decken und die angeblichen kriminellen Aktivitäten fortzusetzen“.
Das heißt: Die Hells Angels auf Mallorca waren nach Ansicht des Gerichts keine kriminelle Vereinigung, was nicht ausschließt, dass einige ihrer Mitglieder Delikte begangen haben. Schon während des Prozesses Anfang des Jahres in der Nähe von Madrid gaben 35 der Beklagten ein Schuldeingeständnis ab – Frank Hanebuth nicht. 32 von ihnen hat das Gericht zu Haftstrafen von unter zwei Jahren verurteilt.
Hanebuth bekam einen Freispruch – „nach zehn Jahren Horror und zwei Jahren Untersuchungshaft“, sagt seine Anwältin. Sie will ihrem Klienten – „den ich liebgewonnen habe“ – raten, Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft und für den Verdienstausfall während seines Zwangsaufenthaltes in Spanien zu fordern. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Anwälte können noch Einspruch gegen sie erheben. „Ich bin erleichtert, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat“, teilte Hanebuth am Dienstag in Hannover mit. „Ich habe immer wieder gesagt, dass ich unschuldig bin. Angst vor einer Haftstrafe hatte ich nicht, ich habe vor nichts Angst.“