Das Auftreten von Liebich könnte auch einen Einfluss darauf haben, wie sie in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss. Denkbar ist, dass der Anstaltsleiter in Chemnitz noch einmal darüber entscheidet, ob Liebich die Haft tatsächlich im Frauengefängnis dort verbüßt. Bei der Entscheidung könnte eine Rolle spielen, wie eingeschätzt wird, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt.
Gericht in Halle wartet auf Auslieferung
Außerdem könnte es eine derzeit ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers des Amtsgerichts in Halle ist denkbar, dass der zuständige Richter in Halle erst eine Entscheidung über die Einträge von Namen und Geschlecht trifft, wenn Liebich in Deutschland ist. So könnte Liebich noch einmal die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern. Dies hatte sie bislang nicht getan. Bis das tschechische Gericht eine Entscheidung getroffen hat, sitzt Liebich weiter in vorläufiger Auslieferungshaft.