Zur Bestrafung soll eine Mutter ihre vierjährige Tochter mit heißem Wasser übergossen haben, so dass diese lebensbedrohliche Verbrühungen erlitt. Zwölf Tage nach der Tat starb das Mädchen. Seit Dienstag muss sich die 25 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Verden wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.