Vor Gericht stand in dieser Woche ein Lastwagen-Fahrer, der vor einiger Zeit auf der B 303 ein Wohnmobil gestreift hatte und einfach weitergefahren war. Rechtsanwalt Thorsten Bedenk betonte in seinem Plädoyer die „atypische“ Natur des Falls. „Da hat nämlich ein Arbeitgeber einen Unfall seines Mitarbeiters bemerkt und diesen trotzdem angewiesen, weiterzufahren“, so der Verteidiger. Sein Antrag auf ein eher mildes Urteil fiel bei Richter Christoph Lehmann auf fruchtbaren Boden. Der 22-jährige Angeklagte muss zwar immer noch eine Geldstrafe von 3300 Euro bezahlen, aber er erhält seinen Führerschein bereits nach zweieinhalb Monaten wieder.