Darf man die Autos von Falschparkern fotografieren, um das Bild bei der Anzeige dieser Ordnungswidrigkeit als Beweis zu verwenden? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Das Ergebnis ist noch offen: Die Entscheidung werde erst am Donnerstag den beteiligten Parteien zugestellt und im Anschluss veröffentlicht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein „Grundsatzurteil“.