Verstoß gegen Corona-Regeln Gericht weist Bäuerleins Einspruch ab

Martin Schweiger
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Bürgermeister Matthias Bäuerlein muss 500 Euro Strafe zahlen, weil im April 2021 Urlauber auf dem Trekking-Zeltplatz „Laubhügel“ bei Zell übernachteten. Der Anruf eines Bürgers machte die Polizei damals auf die Zeltenden aufmerksam.

 
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Haßfurt/Rauhenebrach - Mit seinem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 500 Euro ist Rauhenebrachs Bürgermeister Matthias Bäuerlein am Dienstag am Amtsgericht gescheitert. Sieben Wanderfreunde – unter anderem aus Frankfurt und Ludwigshafen – hatten am 2. April vergangenen Jahres auf dem Trekking-Zeltplatz „Laubhügel“ bei Zell am Ebersberg übernachtet. Die Übernachtung hatten sie zuvor über die Internetseite „Trekkingerlebnis Steigerwald“ gebucht und dafür 4,80 Euro pro Person gezahlt.

Die Internetseite wird von der Gemeinde Rauhenebrach betrieben. Dies wurde dem Rathauschef zum Verhängnis, denn zum damaligen Zeitpunkt galten scharfe Corona-Bedingungen. Übernachtungen zu touristischen Zwecken anzubieten war damals verboten. Weil er dies nach Ansicht des Landratsamts und der Justiz dennoch tat, erhielt der 48-jährige Rathauschef einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, die er aus seiner eigenen Tasche zahlen sollte.

Er legte Einspruch ein, sodass es am Dienstag zur Verhandlung am Amtsgericht kam. Dort betonte Bäuerlein, dass er sich die Entscheidung das Buchungsportal offen zu lassen, nicht leicht gemacht habe. Mit einer Mitarbeiterin und Ullrich Mergner, dem damaligen Leiter des Forstbetriebs Ebrach, sei er zum Schluss gekommen, dass ein Verstoß gegen die Bayerische Schutzmaßnahmenverordnung nicht vorliege. Die Wanderer hätten unter freiem Himmel übernachtet. Die Infektionsgefahr habe bei Null gelegen. Aufgrund der physischen und psychischen Beeinträchtigungen durch den Lockdown habe man Möglichkeiten zur Erholung anbieten wollen. Außerdem handele es sich nicht um einen Campingplatz, sondern einen Trekking-Zeltplatz, der nicht unter die Verordnung falle. Die dortigen mobilen Toiletten seien versperrt gewesen, sodass auch hier kein Begegnungsverkehr möglich gewesen sei.

Verteidiger Mario Bögelein ergänzte, dass der Trekking-Zeltplatz nur zu Fuß zu erreichen sei. Einen Parkplatz gebe es nicht. Studien unter anderem der Deutschen Gesellschaft für Aerosolforschung hätten ergeben, dass eine Ansteckung zu 99,9 Prozent in Innenräumen passiere.

Der Anruf eines Bürgers machte die Polizei auf die Zeltenden aufmerksam. Eine Polizeibeamtin, die daraufhin zum „Tatort“ gerufen wurde, sagte vor Gericht, dass die sieben Personen getrennt voneinander um ein großes Lagerfeuer gesessen hätten. Sie hätten Buchungsbestätigungen vorweisen können, sodass gegen sie kein Verfahren eingeleitet wurde.

Der Verteidiger sah darin einen weiteren Grund für die Unschuld seines Mandanten. Beim Aufenthalt und der Übernachtung im Freien sei eine Ansteckungsgefahr sogar noch geringer als im eigenen Haus, argumentierte er und forderte einen Freispruch.

Den machte die Vorsitzende Richterin Bettina Thanner jedoch nicht mit. Sie verurteilte den Bürgermeister zur Zahlung des Bußgelds in Höhe von 500 Euro. Zudem muss er die Gerichtskosten und seinen Anwalt zahlen. „Übernachtungen durften damals nur für glaubhaft notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt werden“, sagte die Richterin. Camping sei als touristisch und daher nicht als notwendig einzustufen. Die Vorsitzende bescheinigte Bäuerlein eine „falsche Rechtsauslegung“. Das Landratsamt wäre der richtige Ansprechpartner gewesen.

Gegen das Urteil ist eine Rechtsbeschwerde möglich. Ob Bäuerlein diese einlegt, ließ er nach dem Ende der Verhandlung offen. „Ich bin enttäuscht von dem Urteil, weil ich eine andere Auffassung vertrete“, sagte er. Die Abgrenzung, die er in der Einspruchsbegründung angeführt habe, dass es sich nicht um einen Campingplatz handle, sei völlig außer Acht gelassen worden.

Bei einer weiter bestehenden Rechtsunsicherheit lasse er es offen, ob es das „Trekkingerlebnis Steigerwald“ auch in Zukunft noch geben wird. Der Trekking-Zeltplatz sei von April bis Oktober buchbar. „Wir lassen 10 000 Leute in ein Fußballstadion, aber das Trekking müssen wir vielleicht unterbinden“, klang er leicht resigniert.

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