Hannover - Ein wegen versuchten Giftmordes an zwei Kollegen angeklagter Orchestermusiker hat im Revisionsprozess eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Ihm sei ein "folgenschweres Missgeschick" beim Hantieren mit Rattengift unterlaufen, es sei ihm "keine bewusste Tat vorzuwerfen", sagte der 64-Jährige aus Schleswig-Holstein zum Prozessauftakt am Landgericht Hannover. Er bat die beiden Kollegen um Verzeihung. Seine Mutter wiederum habe er mit dem Gift nicht töten, sondern ihre dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erreichen wollen.