Eines von vielen Opfern des Skandalpriesters H.
Der Kläger gibt in dem Verfahren an, von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein.
Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist. Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum - und Schadenersatz.
Papst Benedikt als Beklagter
Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde.
Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass der Mann gegenüber Kindern übergriffig wurde, wenn er trank, um die Ausnahmeregelung gebeten.
Wusste der Papst vom Missbrauch?
Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte. Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach seinem Tod abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge unklar war. Ob und wann es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen soll, ist nach Gerichtsangaben unklar.
Der Kläger, der nach dem Missbrauch durch den Priester psychisch erkrankt ist, an Süchten leidet und auch strafrechtlich in Erscheinung trat, durfte nach Angaben seiner Unterstützer das Gefängnis verlassen, um sich einer Trauma- und Suchttherapie in einer Klinik zu unterziehen.
Katsch sagt: "Die Realität des deutschen Zivilrechts hat schnell vielen Betroffenen den Mut genommen, sich auch auf den Klageweg zu machen."