München - Mit geschlossenen Augen hört der junge Angeklagte zu, wie er wegen Vergewaltigung eines sturzbetrunkenen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt wird. Ausführlich schildert der Richter den Missbrauch des damals 18-jährigen Polen, wägt Details ab, die auf den Bildern der Überwachungskamera nicht zu erkennen sind, thematisiert den massiven Rausch des Opfers zum Tatzeitpunkt im August vergangenen Jahres. Um dann zu dem Schluss zu kommen: "Es wurden hier sexuelle Handlungen am Geschädigten gegen den erkennbaren Willen des Geschädigten vorgenommen."