Klima- oder Denkmalschutz? Lange bedeutete diese Frage einen unausweichlichen Konflikt – insbesondere was die nicht immer schmucken Photovoltaikanlagen auf den Dächern einer Altstadt betraf. Im Sommer gab dann die bayerische Staatsregierung mit einem Kabinettsbeschluss mit beherzter Wendung die künftige Richtung vor: Bisher wurden Solaranlagen auf Dächern im Denkmalbereich, also auch Denkmalensemble, in der Regel nicht genehmigt. Es wurde immer der Einzelfall betrachtet und nur selten eine Ausnahme bewilligt. Dies wurde nun gewissermaßen umgekehrt: Von der Ausnahme zur Regel gewissermaßen. Grundsätzliches Ziel des neuen Denkmalschutzgesetzes ist es, sofern die Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.