Das Glück, sich mit seinem biologischen Geschlecht wohlzufühlen, hat nicht jeder. Um entsprechende Einträge beispielsweise im Personalausweis zu ändern, waren bisher einige kräftezehrende Schritte nötig: eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung sowie zwei Gutachten von Sachverständigen. Immer mit der Angst verbunden, von einer der drei Stellen eine Ablehnung zu erhalten. Das alles soll mit der Gesetzesänderung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ab dem 1. November nicht mehr so sein.