Randalierer vor Gericht Dienststelle unter Wasser gesetzt

Manfred Wagner

Ein Jahr und sechs Monate Haft: Dazu verurteile das Amtsgericht Haßfurt nun einen jungen Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.

 
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Der Angeklagte wollte sich wohl an den Beamten rächen, indem er die Dienststelle flutete. Foto: Petra Richli - stock.adobe.com/Petra Richli

Obwohl der 22-Jährige, der sich nun vor Gericht in Haßfurt verantworten musste, unter laufender Bewährung stand, führte er sich auf wie ein Berserker. Anfang Juni des vergangenen Jahres sind eines Nachts in der Bamberger Altstadt etliche gestandene Polizisten nötig, um den sich mit Händen und Füßen wehrenden Mann zur Raison und anschließend zur Polizeidienststelle in die Ausnüchterungszelle zu bringen. Die setzt er unter Wasser. Und einen guten Monat später schlägt er bei einem Streit einem anderen Mann und sogar dessen Freundin ins Gesicht. Jetzt erhielt er die Quittung: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – ohne Bewährung

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Rückblick: Am ersten Juniwochenende des vergangenen Jahres fand das Weinfest in Bamberg statt. Der nun Angeklagte war mit zwei Freunden unterwegs. Alle hatten reichlich Alkohol getrunken. Die Gruppe geriet mit anderen Gästen in Streit. Dabei zückte der nun Beschuldigte einen Teleskop-Schlagstock. Als die eingesetzten Security-Leute das sahen, alarmierten sie die Polizei. Die rückte mit mehreren Streifenwagen an. Als die Beamten auf das Trio stießen, legte einer der beiden Kumpane des Beschuldigten ein sehr aggressives Verhalten an den Tag. Diesen hitzigen Aggressor wollten die Ordnungshüter gleich mitnehmen. Der Angeklagte aber wollte seinen Freund wohl „retten“ und klammerte sich an ihn, um eine Festnahme zu verhindern. Mit vereinten Kräften konnten die Polizisten – beschimpft als „Arschlöcher“ und “Wichser“ – die beiden trennen und sie in Polizeibusse verfrachten. Im Bus trat der Angeklagte mit den Füßen so stark gegen die Trennscheibe, dass diese sich verbog. Natürlich landete er danach auf der Polizeizelle – die er dann wohl aus Rache unter Wasser setzte.

Der zweite Tatkomplex handelte von einem Vorgang beim Sander Weinfest am 9. Juli 2022. Damals beleidigte der Angeklagte kurz vor drei Uhr nachts eine 21-Jährige, die sich in Begleitung ihres Freundes auf dem Heimweg befand. Warum er sie als „Schlampe“ beschimpfte, konnte bei der Verhandlung nicht geklärt werden. Jedenfalls kam es anschließend zu einem Handgemenge zwischen den Beteiligten, die allesamt kräftig dem Alkohol zugesprochen hatten. Dabei schlug der Angeschuldigte ordentlich zu. Der Freund der jungen Frau musste mit einer Platzwunde neben dem Auge in die Notaufnahme einer Klinik, die Beleidigte erlitt durch die Faustattacke des Beschuldigten eine Kieferprellung.

Vor Gericht machte der Produktionshelfer aus dem Maintal keine Angaben zur Sache. Das ist sein gutes Recht. Nachdem sein Vorstrafenregister verlesen worden war, wusste man, dass er alles andere als ein unbeschriebenes Blatt bei der Justiz ist. Obwohl er noch sehr jung ist, wurde er bereits siebenmal verurteilt. Mehrere Male verbüßte er Jugendarreststrafen, einmal sogar eine mehrmonatige Jugendstrafe. Zuletzt wurde er am 21. September letzten Jahres verurteilt, weil er mit Rauschgift gehandelt hatte. Damals erhielt er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Und bewährt habe er sich in gar keiner Weise, führte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aus. Folgerichtig forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – ohne erneute Bewährung. Die Verteidigerin Salome Götz wollte die Taten ihres Mandanten nicht verharmlosen, sprach aber davon, dass dieser durch die Alkoholisierung „hackedicht und nicht Herr seiner Sinne“ gewesen sei.

Richter Christoph Gillot verurteilte den Mann zu dem oben genannten Strafmaß. Dabei wurde die Verurteilung vom letzten Herbst wegen des Drogen-Dealens mit einbezogen. In seiner Begründung las Gillot dem Verurteilten ordentlich die Leviten. Dieser habe sich „großspurig als Macker aufgespielt“, obwohl das Damoklesschwert der Bewährung über ihm gehangen habe. „Der Knast ist bei ihnen überfällig“, sagte er. Gegen den Richterspruch kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.