Selten hat ein Angeklagter das Gericht so ratlos hinterlassen, wie ein 19-Jähriger, der sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung am Jugendschöffengericht des Amtsgericht verantworten musste. Dort kam das Gericht auch am dritten Verhandlungstag zu keinem Urteil aufgrund der teils widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten. Die Verhandlung wird daher am 16. Juni um 10 Uhr fortgesetzt mit weiteren Zeugen.