Bei den Anläufen, die organisierte Suizidassistenz gesetzlich zu regeln, habe immer die Frage im Mittelpunkt gestanden, wie freiverantwortliches Handeln des Sterbewilligen überprüft werden könne. Doch es gebe keine Kriterien, die die Autonomie von Entscheidungen zweifelsfrei ermitteln lassen.
„Deshalb muss der Bundestag endlich das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick nehmen“, fordert Vorstand Brysch. „Sein Tun erfordert höchste Sachkunde.“ Er habe zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht werde. Ebenso dürfe die Entscheidung nur ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommen. Eine gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist aus Bryschs Sicht in jedem Fall zu verbieten. „Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren.“
Welche Sichtweise vertreten die Kirchen?
„Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus“, heißt es bei der Deutschen Bischofskonferenz. „Sie ist der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert.“
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) möchte einem gesellschaftlichen Klima entgegenwirken, „in dem Suizidbeihilfe normalisiert wird“. Auch dürften Menschen nicht unter Druck gesetzt werden, durch Suizid oder Beihilfe zur Selbsttötung aus dem Leben zu scheiden, heißt es auf der Internetseite. Die Suizidprävention müsse daher dringend gestärkt werden.
Welchen Weg haben die Kessler-Zwillinge gewählt?
Sie haben sich an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gewandt, die wie andere Vereine Sterbebegleitung vermittelt. „Sie hatten uns beide zudem ausdrücklich gestattet, im Nachhinein über die Umstände zu sprechen“, sagt Sprecherin Wega Wetzel.
In Vorgesprächen kläre ein Jurist die sogenannte Freiverantwortlichkeit, also dass niemand beispielsweise aus einer psychischen Krise heraus entscheidet. Ein Arzt lege dann an einem gewählten Termin einen Zugang, über den der Mensch, der seinem Leben ein Ende setzen möchte, sich selbst ein hochdosiertes Narkosemittel spritze. Danach werde die Polizei verständigt.
Wie entwickeln sich die Zahlen?
Bei der DGHS hatten sich den Angaben zufolge 2022 noch 229 Menschen für eine solche Form des begleiteten Sterbens entschieden, in diesem Jahr schon rund 800. Der Großteil sei 80 bis 90 Jahren alt, sagt Wetzel.
Gesamtzahlen zu assistierten Suiziden gibt es laut dem Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Heiner Melching, mangels einer strukturierten Erfassung nicht. Allein aufgrund der Angaben der größeren Vereine dürfte es allein in diesem Jahr aber mehr als 2.000 Fälle geben.
Dass die Zahlen steigen, sei vor allem auf die zunehmende Bekanntheit der Tatsache zurückzuführen, dass Suizidassistenz in Deutschland legal ist. „Und es wird auch offener darüber gesprochen“, sagt Melching. „Das Thema hat eine höhere Akzeptanz in der Gesellschaft gefunden.“ Untersuchungen zu den jeweiligen Motiven kämen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen: etwa die Belastung durch eine Vielzahl an Krankheiten oder auch der Wunsch nach Autonomie.