Katzen gelten als eigenwillige und freiheitsliebende Haustiere. Freigänger sind viel unterwegs, die Besitzer bekommen sie teils länger nicht zu Gesicht. Trotzdem mögen es die meisten Katzenhalter nicht, wenn das eigene Tier regelmäßig von anderen Leuten gefüttert oder sogar beherbergt wird. Artet die fremde Tierliebe aus, können Katzenhalter unter Umständen einen Anspruch auf Unterlassung haben. Schließlich ist zum Beispiel nicht immer klar, ob jedes Tier auch jedes Futter verträgt oder die Besitzer mit der Fütterung einverstanden sind.