Ansbach (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach hat eine Klage von Eltern eines Schulkinds zurückgewiesen, die keinen Nachweis über einen Masern-Impfschutz für ihr Kind vorlegen wollten. Eine Berufung der Eltern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth hatte damit keinen Erfolg, wie ein VGH-Sprecher mitteilte. Zur Begründung machte das Gericht zunächst keine Angaben.