Redwitz/Burgkunstadt - Seit 20. Mai 2020 gilt im gesamten Vogelschutzgebiet "Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach" jeweils während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 31. August jeden Jahres eine Anleinpflicht für Hunde. Darauf macht das Landramtsamt Lichtenfels aufmerksam. Die Mainaue und die Talbereiche von Rodach und Steinach sind ein beliebter Naherholungsort und gleichzeitig eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten. Viele störungsempfindliche Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkelchen reagieren sehr sensibel auf freilaufende Hunde und verlassen bei Begegnungen ihr Gelege. Diese können dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus. Oft merken weder Hund noch Hundehalter, dass sie gerade eine Störung darstellen, denn die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn man noch mehrere hundert Meter von ihnen entfernt ist.