Einmal mehr hat ein Thüringer Verwaltungsgericht eine umstrittene Entscheidung gefällt – und Rechtsextremen damit Raum gelassen, den diese unmittelbar genutzt haben, um Hass und Hetze zu verbreiten. Denn die Aufmärsche der Gewerkschaften und verschiedener demokratischer Parteien am 1. Mai waren in Erfurt auch davon begleitet worden, dass die Teilnehmer eines Aufzugs der rechtsextremen Partei „Neue Stärke“ am Beginn ihres Demonstrationszuges über eine Regenbogenfahne gelaufen waren. Die Neonazis hatten die Fahne dazu eigens auf den Boden in der Erfurter Innenstadt gelegt und waren unter dem Sprechchor „frei, sozial und national“ darübergegangen. Zusätzlich erhoben viele von ihnen die rechte Faust.