Coburg - Wegen der Corona-Pandemie hatte die Koalition in Berlin die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bis 30. April ausgesetzt. Seit Mai gilt wieder die volle Antragspflicht. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Am Amtsgericht in Coburg ist die Lage aber unverändert. „Bei uns ist es ruhig“, erklärt Ulrike Barausch, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, auf Anfrage der NP. Im gewerblichen Bereich sei keine Zunahme der Insolvenzen zu spüren. Bei den Privatinsolvenzen gebe es einen leichten Anstieg. Dieser sei aber sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Wohlverhaltenspflicht bei Privatinsolvenzen auf drei Jahre gesenkt worden ist. Diese Verkürzung sei ein Anreiz, jetzt Privatinsolvenz anzumelden. Kommt der Schuldner allen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach, erwartet ihn nach Ablauf dieser Phase die Befreiung von seinen Restschulden.