Relativ wenig Beanstandungen Wieder Motorradkontrollen im „Hambach“

Schönes Wetter – das bedeutet meist auch Kontrollen an Eberns beliebtester „Rennstrecke“. 68 Biker nahmen die Beamten diesmal ins Visier.

Der Hambach zwischen Ebern und Untermerzbach ist eine beliebte „Rennstrecke“ für Motorradfahrer. Foto: NP/Helmut Will

Ebern/Untermerzbach - Ein weiteres Mal waren die bei Motorradfahrern so beliebten Serpentinenkurven der Staatsstraße 2278 zwischen Ebern und Untermerzbach, der sogenannte Hambach, Ort für eine dienststellenübergreifende Motorradkontrolle. In der Vergangenheit hatte sich dieser Abschnitt als „Problemstelle“ herauskristallisiert, da hier viele Verkehrsunfälle mit Zweirädern passierten und Anwohner wegen der Lärmbelästigung durch Motorradfahrer massiv gestört wurden. Im Zusammenwirken von Straßenbau- Verkehrsbehörden und Polizei wurde ein ganzer Maßnahmenkatalog umgesetzt, um dem entgegenzutreten. Ein Baustein sind die Kontrollen durch die Polizei. Am Sonntag wurde im Laufe des Tages dort von den Beamten der Polizeiinspektion Ebern mit Unterstützung der Experten von der unterfränkischen Motorradkontrollgruppe kontrolliert. Bei Sonnenschein und spätsommerlichen Temperaturen waren viele Motorradfahrer unterwegs. Anhand der Kennzeichen war leicht zu erkennen, dass Fahrzeuge aus dem gesamten fränkischen und südthüringischen Raum hier unterwegs waren. Auch einige fernreisende Motorradfahrer hatten sich die Strecke ausgesucht. Überwiegend waren Tourenfahrer unterwegs, die sich auch entsprechend vernünftig verhielten, wie die Polizei nun berichtet. „Einige wenige Beanstandungen technischer Art waren trotzdem festzustellen“, so die Beamten. Ein 61-jähriger Fahrer einer Ducati aus dem Landkreis Nürnberger Land fiel schon wegen eines besonderen Geräusches beim Einfahren in die Kontrollstelle auf. An seiner Maschine war ein offener Kupplungsdeckel verbaut. Damit wurde das Geräuschverhalten negativ verändert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Zudem hatten auch noch die Reifen nicht mehr die erforderliche Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter. Ohne gültige Betriebserlaubnis ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt. Daher wurde dem Kradfahrer die Weiterfahrt untersagt und er musste sich eine Transportmöglichkeit für das Motorrad organisieren. Obendrein bekommt er eine Bußgeldanzeige und die Zulassungsstelle wird verständigt, da dort seine Betriebserlaubnis neu erteilt werden muss.

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Wenig erfreut über den Ausgang der Kontrolle war auch der 55-jährige Fahrer einer Honda aus dem Raum Göttingen. An seiner Maschine war der Schalldämpfungseinsatz, der DB-Killer, aus dem Sportauspuff entfernt. Diesen hatte er zwar unter der Rückbank dabei und konnte ihn wieder einbauen, angezeigt wird er trotzdem und auch hier wird die Zulassungsstelle über die erloschene Betriebserlaubnis verständigt.

Bei zwei weiteren Motorradfahrern wurde festgestellt, dass die Reifen unter die Mindestgrenze abgefahren waren, was auch jeweils Bußgeldanzeigen und schriftliche Mitteilung über Fahrzeugmängel nach sich zog. An einem Krad waren Sonderspiegel angebracht, welche den Mindestdurchmesser für Rückspiegel nicht erfüllten. Hier wurde ein Verwarnungsgeld fällig und es erfolgte eine Mitteilung an die Zulassungsstelle. Ansonsten waren nur kleinere Beanstandungen wegen fehlenden Rückstrahlern und nicht mitgeführten Papieren festzustellen. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der 68 kontrollierten Kräder war die Beanstandungsquote erfreulich gering. Trotzdem werden weitere technische, wie auch Verhaltens- und Geschwindigkeitskontrollen der erlaubten 50 km/h folgen. pol