Früher in Rente mit Abschlägen – Diese Regelungen gelten
Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten kann oder möchte, kann auch früher in Rente gehen. Allerdings müssen Sie dann mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und mindestens 63 Jahre alt sein. Diese Form nennt sich „Altersrente für langjährig Versicherte“.
Die Abschläge können sich jedoch schnell zu einem großen Betrag summieren und gelten lebenslang.
Pro Monat, den Sie früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Pro Jahr sind das also 3,6 Prozent weniger Rente. Da Sie mindestens 63 Jahre alt sein müssen – also 4 Jahre jünger als beim regulären Alterseintritt – beträgt der maximale Abschlag 14,4 Prozent.
Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Rente für Männer in den alten Bundesländern bei 1.095 Euro. Bei einem Abschlag von 14,4 Prozent hätten Sie monatlich nur noch rund 937 Euro zur Verfügung.
Wie lange bekomme ich Rente?
Wird Ihr Antrag auf Altersrente bewilligt, bekommen Sie bis an Ihr Lebensende Rente. 2018 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 20 Jahre. (2) Senioren heutzutage sind deutlich fitter und haben eine höhere Lebenserwartung als frühere Generationen. Deswegen hat sich die Rentenbezugsdauer auch deutlich gesteigert.
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