Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und berufstätig sind, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass diese Rente gekürzt wird . Seit dem 1. Juli profitieren sie von einem gestiegenen Freibetrag für Erwerbseinkommen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin in einer Mitteilung erklärt.