An einer Pädophilie sei aber nicht zu zweifeln. Das sei daran festzumachen, dass der „nette Onkel“ über Monate hinweg eines der Mädchen immer wieder berührt habe. Wenn auch über der Kleidung und „nur“ an den Oberschenkeln. Allerdings in eindeutig sexueller Absicht. „Sein Verhalten war eindeutig,“ so Prof. Dr. Hans-Peter Volz aus Werneck.
Hingegen spielten andere Faktoren wie eine psychische Erkrankung, übermäßiger Alkoholkonsum oder früher erlittene gesundheitliche Beeinträchtigungen keine Rolle. Der Angeklagte ist voll schuldfähig und damit ein Fall für das Gefängnis.
Was bei den Eltern der Mädchen gar nicht gut ankommt, ist der Versuch des „netten Onkels“, mit der Aussicht auf 3000 Euro Schmerzensgeld bei der Dritten Strafkammer Pluspunkte zu sammeln. „Das Finanzielle ist zur Zeit kein Thema,“ ergänzt Rechtsanwalt Drehsen, der wie Staatsanwalt Frank Dietze vier Jahre und neun Monate Haft fordert.
„Der Mandant akzeptiert die Täterrolle. Es gibt keine Schuldzuweisungen oder die Absicht, sich herauszureden. Er sagt: Ich bin schuld.“ Maximilian Glabasnia, Rechtsanwalt aus Bamberg vertritt den Angeklagten. Durch eine Verständigung mit allen Prozessbeteiligten und ein umfassenden Geständnis konnte er für seinen Mandanten eine geringere Freiheitsstrafe erreichen. Am Ende verurteilt die Jugendschutz-Kammer den Rentner wegen einer Vergewaltigung, drei sexuellen Übergriffen und einem sexuellen Missbrauch an einem Kind zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Dabei lässt der Vorsitzende Richter Markus Reznik keinen Zweifel daran, dass solche Sexualdelikte nur Verlierer hervorbringen. „Er hat das Vertrauensverhältnis ausgenutzt.“ Das sei eine Erschütterung, die noch lange Zeit in den beiden Mädchen wirke. Zugunsten des Angeklagten fällt die Tatsache aus, dass sich durch sein Geständnis eine erneute Vernehmung und Re-Traumatisierung seiner beiden Nichten vermeiden ließ, so der Richter. „Für Mädchen in diesem Alter ist es nicht einfach, solche Angaben zu machen, wenn andere Menschen, insbesondere Familienangehörige, zuhören.“