Rentweinsdorf Bürger bekräftigen Wunsch nach mehr Solar-Flächen

Christian Licha
Die notwendige Anzahl für die Bürgerbegehren von rund 131 Unterschriften wurde deutlich überschritten. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Schmidt

2021 noch hatte man sich in Rentweinsdorf dazu entschieden, die Fläche für Fotovoltaik zu begrenzen. Die Lage hat sich seitdem dramatisch verändert, unter anderem durch steigende Preise bei Strom und Gas.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Am 4. Dezember werden die Rentweinsdorfer Bürger an die Wahlurne gerufen. An diesem Tag finden zwei Bürgerentscheide zum Thema Fotovoltaikanlagen statt. Dazu bestätigte der Gemeinderat am Montag in seiner Sitzung einstimmig die Zulässigkeit der vorausgegangenen Bürgerbegehren. Knapp 20 Besucher verfolgten die Ratssitzung persönlich im Marktsaal.

Am 12. August wurden bei der Marktgemeinde Rentweinsdorf die zwei Bürgerbegehren mit den dafür nötigen Unterschriften eingereicht. In einem geht es darum, die vom Gemeinderat festgelegte Höchstgrenze für Fotovoltaikanlagen aufgehoben werden soll. Beim zweiten Entscheid soll über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahren zur Errichtung einer neuen Fotovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Rentweinsdorf abgestimmt werden.

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates Rentweinsdorf vom 2. August 2021 über die Höchstgrenze für Fotovoltaikanlagen (einschließlich der bestehenden Fotovoltaikanlage Hebendorf) von 5,7 Prozent (60 Hektar) für landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgehoben wird?“. So lautet die Frage des Bürgerentscheids Nummer Eins.

Oliver Stark, Jürgen Eller und Norbert Stark hatten das Bürgerbegehren eingereicht und begründen die Fragestellung wie folgt: „Die Situation am Energiemarkt hat sich seit dem 2. August 2021, an dem der Beschluss über die Höchstgrenze für Fotovoltaikanlagen in der Gemeinde Rentweinsdorf gefasst worden ist, grundlegend geändert. Es ist unsicher, ob die Versorgung mit Strom und Gas hinreichend gewährleistet werden kann.“ Viele Versorger hätten daher ihre Energiepreise bereits erheblich erhöht. „Das Bedürfnis einer regionalen Eigenversorgung von in der Gemeinde Rentweinsdorf erzeugtem Strom der Gemeinde wächst. Um hierzu die erforderliche Flexibilität zu gewinnen, muss die getroffene Höchstgrenze für Fotovoltaikanlagen aufgehoben werden.“

Der zweite Bürgerentscheid zielt auf die Aufnahme von Planungen einer neuen Anlage an der Staatsstraße 2274 Richtung Kirchlauter ab. „Sind Sie dafür, dass ein Bauleitverfahren eingeleitet wird, um auf den Flurstücken 432, 429,423, Gemarkung Rentweinsdorf (Flächenumfang 42,39 Hektar) eine PV-Anlage mit Gemeinde- und Bürgerbeteiligung zu errichten?“ Diese Frage kann, genauso wie bei dem anderen Bürgerentscheid, dann bei der Abstimmung vom Bürger mit Ja oder Nein beantwortet werden.

In der Begründung heißt es, dass das Ziel der Planung die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemeinde Rentweinsdorf sei, um die nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Weiterhin soll die Gemeinde Rentweinsdorf an dem Projekt wirtschaftlich beteiligt werden, soweit dies kommunalrechtlich zulässig sei. Ebenso ist wirtschaftliche Beteiligung der Bürger der Gemeinde Rentweinsdorf vorgesehen. Für diesen Bürgerentscheid zeichneten Sigrid Stark, Michael Weber und Maximilian von Rotenhan verantwortlich, die bei der Einreichung von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterstützt wurden.

Durch die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebern und die Rechtsaufsicht am Landratsamt Haßberge wurden die beiden Bürgerbegehren ausgiebig geprüft und keine Bedenken gegen die Zulässigkeit geäußert, erklärte Ordnungsamtsleiter Maximilian Schorn von der VG Ebern. Unter anderem wurde geprüft, ob das sogenannte Quorum erfüllt ist. Zehn Prozent der Wahlberechtigten aus Rentweinsdorf oder den Ortsteilen mussten jeweils beide Begehren unterschreiben. Die notwendige Anzahl von 131 Unterschriften wurde bei weitem überschritten. Auf jedem der beiden Begehren wurden jeweils 358 Unterschriften als gültig angesehen, so Schorn. Der Verwaltungsbeamte stellte auch heraus, dass es bei dem zweiten Bürgerentscheid darum gehe, das Verfahren der Bauleitplanung einzuleiten. Dabei könnte es theoretisch sein, dass aus welchen Gründen auch immer, der Bau der Freiflächenanlage versagt werde.

Die einzige Möglichkeit die Bürgerentscheide zu verhindern, wären entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates im Sinne der verlangten Maßnahmen. Danach sieht es allerdings nicht aus. Kein Gremiumsmitglied äußerte sich entsprechend in der Sitzung. Ganz im Gegenteil: Bürgermeister Steffen Kropp kündigte eine Bürgerversammlung an, bei der die Marktgemeinde ihre Position zu den Bürgerentscheiden darlegen wird. Der Termin hierzu wird den Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben, so Kropp.

Als „sehr bedenklich“ sieht Marktgemeinderat Ludwig Bock den Bau einer weiteren Fotovoltaik-Freiflächenanlage. Das Landschaftsbild werde sich gewaltig verändern und große Einschnitte in Flora und Fauna mit sich bringen, so Bock.

Bilder