Durch die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebern und die Rechtsaufsicht am Landratsamt Haßberge wurden die beiden Bürgerbegehren ausgiebig geprüft und keine Bedenken gegen die Zulässigkeit geäußert, erklärte Ordnungsamtsleiter Maximilian Schorn von der VG Ebern. Unter anderem wurde geprüft, ob das sogenannte Quorum erfüllt ist. Zehn Prozent der Wahlberechtigten aus Rentweinsdorf oder den Ortsteilen mussten jeweils beide Begehren unterschreiben. Die notwendige Anzahl von 131 Unterschriften wurde bei weitem überschritten. Auf jedem der beiden Begehren wurden jeweils 358 Unterschriften als gültig angesehen, so Schorn. Der Verwaltungsbeamte stellte auch heraus, dass es bei dem zweiten Bürgerentscheid darum gehe, das Verfahren der Bauleitplanung einzuleiten. Dabei könnte es theoretisch sein, dass aus welchen Gründen auch immer, der Bau der Freiflächenanlage versagt werde.