Resolution der IHK-Ausschüsse Coburg: Unternehmen bangen um Existenz

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Von der Corona-Pandemie besonders Foto: Dirk Meyer

Seit einem Jahr belasten die Auswirkungen der Corona-Pandemie und Maßnahmen zu deren Eindämmung die Wirtschaft auch im Coburger Raum massiv belasten. Einige Branchen sind besonders stark betroffen: Stationärer Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus und Veranstaltungswesen.

 
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Coburg - Die Corona-Pandemie hat auch den Wirtschaftsraum Coburg in bisher noch nie dagewesenem Umfang getroffen. Insbesondere Einzelhandel und Gastgewerbe sind aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen von Umsatzeinbußen bis zu 100 Prozent betroffen, macht die IHK zu Coburg in einer aktuellen Pressemitteilung deutlich. Viele Unternehmen sähen sich in ihrer unternehmerischen Existenz gefährdet. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen stehen auf dem Spiel.

Hilfen oftmals verspätet

Zwar hat der Staat umfassende Hilfsprogramme geschaffen, doch kommen die finanziellen

Hilfen laut IHK zu Coburg oftmals verspätet oder zum Teil gar nicht bei den betroffenen Unternehmen an. Einzelhändler und das Gastgewerbe brauchten nach Monaten der Unsicherheit jetzt direkte finanzielle

Unterstützung, vor allem aber eine verlässliche und planbare Öffnungsperspektive. Dies gelinge

nur durch eine tragfähige politische Strategie, die sich an realistischen und fundierten Indikatoren

orientiert. Alle weiteren Einschränkungen und Maßnahmen seien zwingend einer Gesamtfolgenabschätzung zu unterziehen und ständig anzupassen. Gleichzeitig schaffe dies wieder Vertrauen der Mitarbeiter in ihre Branchen, die im Re-Start dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind, erklärt die IHK zu Coburg.

Keine gemeinsame Öffnungsstrategie

Seit einem Jahr belasteten die Auswirkungen der Corona-Pandemie und Maßnahmen zu deren Eindämmung die Wirtschaft massiv. Einige Branchen seien besonders stark betroffen: Stationärer Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus und Veranstaltungswesen mussten ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Lockdowns weitgehend oder komplett einstellen. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 10. Februar habe man sich darauf verständigt, den aktuellen Lockdown mit wenigen Ausnahmen bis 7. März zu verlängern. Danach soll der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser vage Orientierungswert gilt allerdings zunächst nur für den Einzelhandel, eine gemeinsame Öffnungsstrategie von Bund und Ländern für alle Branchen gibt es bislang nicht. Mittlerweile sind nicht wenige Betriebe der besonders betroffenen Branchen unverschuldet in existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflagen geraten, trotz verschiedener Unterstützungsangebote vom Bund und vom Freistaat Bayern, mahnt die IHK zu Coburg. Bei einigen herrsche Verzweiflung bis zur blanken Existenzangst, vor allem wenn Hilfszahlungen nicht oder verspätet fließen.

Resolution aus Coburg

Vor diesem Hintergrund hätten die Mitglieder des IHK-Ausschusses Einzelhandel und des IHK-Ausschusses Tourismus bei ihrer gemeinsamen Online-Sitzung eine Resolution erarbeitet und verabschiedet. Sie fordern darin von der Bundesregierung und der Bayerischen Landesregierung eine zeitnahe Öffnungsperspektive mit nachvollziehbaren Stufen-Kriterien nach epidemiologischen Erkenntnissen und Erfordernissen, um ein Pendeln zwischen Öffnungen und Schließungen zu verhindern. Gleichzeitig sei eine Perspektive dringend Notwendig damit die Mitarbeiter in den relevanten Branchen das Vertrauen in deren Zukunft nicht verlieren. Denn qualifizierte Fachkräfte sind für den Re-Start dringend notwendig.

Stufenweise Rückkehr

Die Verfasser der Resolution weisen darauf hin, dass viele Betriebe in den vergangenen Monaten zum Teil mit erheblichem finanziellen Aufwand die Voraussetzungen für sämtliche Hygienevorschriften geschaffen haben. Auf der Grundlage der bislang bewährten und nachweislich wirksamen Hygienekonzepte und Verhaltensregeln müsse nun möglichst rasch die stufenweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb möglich sein. An die Bundesregierung richtet sich die Forderung der Ausschussmitglieder nach unbürokratischer Beantragung und schneller Auszahlung von Wirtschaftshilfen sowie unverzüglichen Abschlagszahlungen der Fördermittel über die Bundeskasse, damit betroffene Betriebe schnellstmöglichen und fortzuführen. Landes- wie auch Bundesregierung werden aufgefordert, zielgerichtete Hilfsprogramme zügig auf den Weg bringen, etwa Mietzuschüsse, Renovierungs- und Modernisierungshilfen, um Handel und Tourismus bei Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Wichtig sei ein Masterplan zur Belebung der Innenstädte, u.a. mit Liberalisierung des bayerischen Ladenöffnungszeitengesetzes, wie vom Einzelhandelsausschuss der IHK zu Coburg schon länger gefordert. Auch für die Kommunen werden dringende Hausaufgaben aufgelistet, um Wege zur Revitalisierung der Innenstädte zu finden. Beispiel Coburg: Hohe Priorität habe hier, dass der Arbeitskreis Einzelhandel unter Führung der Stadt Coburg wieder seine Arbeit aufnimmt.

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