Rödental und Neustadt Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

red
Eine Laterne beleuchtet am Abend eine leere Straße. Foto: dpa/Oliver Berg

Die Polizei hat in der Nacht vom zweiten Weihnachtsfeiertag auf den Sonntag zwei Personen in Rödental und Neustadt kontrolliert, die jeweils ohne triftigen Grund nach 21 Uhr unterwegs waren.

 
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Rödental/Neustadt - Zwei Personen - eine in Rödental und eine in Neustadt - haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung nach 21 Uhr zur Eindämmung des Coronavirus verstoßen und sind dabei von der Polizei erwischt worden. Als sie von den Beamten kontrolliert wurden, konnten sie keine Gründe nennen, weshalb sie trotz der Ausgangsbeschränkung so spät ihr Grundstück verlassen hatten. Beide erhalten nun jeweils eine Anzeigen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetzt. Bei einer Person fand die Polizei zudem eine geringe Menge Marihuana, weswegen sich diese zusätzlich verantworten muss. 

Menschen in Bayern halten sich überwiegend an strikte Corona-Regeln

Die beiden Personen in Rödental und Neustadt gehören zu den Ausnahmen, denn überwiegend haben sich die Menschen in Bayern während der Feiertage an die strikten Corona-Regeln gehalten.

Die Polizeipräsidien meldeten an Heiligabend und den folgenden Feiertagen nur wenige Verstöße. In München herrschte auf dem Mittleren Ring am Weihnachtsabend um halb neun reger Verkehr - offenbar, weil alle schnell heim wollten, um vor 21 Uhr zu Hause zu sein. In Augsburg beobachtete die Polizei ebenfalls „teilweise lebhaften Abreiseverkehr“ aus den Wohngebieten. „Ein paar kleinere Feiern, aber nix Großes“, bilanzierte ein Sprecher des Präsidiums Oberbayern Süd am Samstag.

An einigen Orten löste die Polizei private Feiern auf und zeigte Fußgänger an, die nach 21 Uhr auf der Straße waren. Nach dieser Uhrzeit dürfen die Menschen im Freistaat derzeit das Haus nicht mehr verlassen, außer in begründeten Einzelfällen wie in Notfällen oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund. Ein Sprecher hatte zuvor verstärkte Kontrollen der Ausgangsbeschränkungen angekündigt.

In der ersten Woche des Lockdowns wurden insgesamt 4420 Menschen wegen Verstößen angezeigt. Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht stellten die Behörden in der ersten Lockdown-Woche 966 Anzeigen aus. 717 Menschen bekamen Anzeigen wegen verbotener Menschenansammlungen. Gegen Quarantäneauflagen gab es kaum Verstöße - 44 Menschen bekommen deshalb Post von den Ordnungsbehörden.

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