Keuter darf bleiben – weitere Personalie ungeklärt
Fraktionsvize Stefan Keuter, der einem "t-online"-Bericht zufolge seine Freundin angestellt haben soll und ebenfalls in die Kritik geriet, kommt dagegen mit einem blauen Auge davon. Auf Druck der Fraktionsspitze hatte er zwar seinen Posten als Personalchef abgegeben. Sein Amt als Fraktionsvize einschließlich der entsprechenden Funktionszulagen kann er aber behalten. Er stellte in der Fraktionssitzung eine Art Vertrauensfrage, die er nach Angaben aus Fraktionskreisen mit deutlicher Mehrheit gewann.
Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der "Ehe für alle" geschlossen wurden. Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin sind nicht gemeint.
Ungeklärt bleibt eine weitere Personalie: Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Bundestagsfraktion hatte die Abgeordnete Martina Uhr wegen angeblicher Beschäftigung ihres Freundes und dessen Tochter aus ihren Reihen ausgeschlossen, sie zum Mandatsverzicht aufgefordert und gedroht, andernfalls ihren Ausschluss aus der Bundestagsfraktion zu beantragen. Ein solcher Antrag lag aber bis zuletzt nicht vor. Uhr hatte in "Bild" bestritten, dass ihr Mitarbeiter ihr Lebenspartner sei.