Erfurt (dpa/th) - Arbeitnehmer können in bestimmten Fällen auf Schadenersatz pochen, wenn ihr Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Baden-Württemberg, in dem es um Daten für einen Test der cloudbasierte Software "Workday" für die Personalverwaltung ging (8 AZR 209/21 ) ging. Dem Kläger wurden 200 Euro zugestanden sowie ein immaterieller Schaden durch den Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten.