Schattenseiten der Gartenbörse „Knöllchen“-Wut in Rügheim

Martin Schweiger
Viele Autos parkten im letzten Jahr auf einer Wiese am Ortsrand von Rügheim. Dies ging in diesem Jahr wegen der Nässe nicht. Foto: Martin Schweiger

Zahlreiche Besucher der Gartenbörse erhielten in diesem Jahr einen Strafzettel. In den vergangenen Jahren hatten diese regelmäßig auf einer Wiese am Ortsrand geparkt. Durch den Regen der Tage zuvor war dies heuer nicht möglich.

 
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Siegfried Burger, Vorsitzender der Dorfgemeinschaft Rügheim, ist sauer. „Hunderte Strafzettel“ zu je 55 Euro und auch teilweise 70 Euro habe die Polizei am Sonntag während der Gartenbörse verteilt und ihm und seinen Helfern den eigentlich so erfreulichen Tag mit vielen Gartenfreunden aus Nah und Fern vermiest. „Muss man das machen?“, stellt er in den Raum. „Wir sind doch kein Krawallfest!“, schickt er hinterher. In den vergangenen 14 Jahren, seit denen es die Gartenbörse gibt, sei fast kein Autofahrer „aufgeschrieben“ worden, erklärte er im Gespräch mit der Redaktion.

Absprache mit der Stadt

Doch im vergangenen Jahr hatte es auch im Vorfeld der Gartenbörse nicht so viel geregnet. Viele Autos konnten daher auf einer Wiese am Ortsrand parken. Nicht so in diesem Jahr. Die Wiese war durch die Regenfälle der vergangenen Tage aufgeweicht und stand nicht als Parkplatz zur Verfügung. Deswegen holten Burger und sein Team Plan B aus der Tasche: die Straßen in der Siedlung wurden in Abstimmung mit der Stadt Hofheim in Einbahnstraßen verwandelt, in denen die Autofahrerinnen und Autofahrer sowohl auf der rechten, als auch auf der linken Seite parken konnten. Doch Plan B funktionierte nicht. Viele Gäste parkten nur auf der rechten Straßenseite, da für sie wohl die Einbahnstraßenregelung unbekannt oder ungewöhnlich war. Viele, die teils weite Anfahrten auf sich nahmen, parkten stattdessen auf der Staatsstraße Richtung Hofheim, Haßfurt oder Mechenried.

Doch dies ist verboten, betont Kurt Etzel von der Polizeidienststelle in Haßfurt. Bei Staatsstraßen handelt es sich um Vorfahrtsstraße, auf denen das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt sei. Innerhalb von Ortschaften dürfe an der rechten Fahrbahnseite geparkt werden. Neben einem rechts geparkten Auto müssen jedoch nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. Doch dies war am vergangenen Sonntag in Rügheim wohl nicht immer der Fall. „Alles“ sei „zugeparkt“ gewesen, sagt Etzel. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sei nicht immer gewährleistet gewesen. Diese Mängel hätten Kollegen im Streifendienst festgestellt und daher die „Knöllchen“ ausgestellt. Wie hoch das Bußgeld im Einzelnen ausfiel, könne er nicht sagen. Laut Bußgeldkatalog werden sogar 100 Euro fällig, wenn durch Falschparken die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist.

Fehlendes Fingerspitzengefühl

Doch Siegfried Burger betont, dass die Ortsdurchfahrt von Hofheim nach Haßfurt immer frei gewesen sei. In den Nebenstraßen sei die Feuerwehr bereit gewesen, mit Absperrband Parkflächen zu sperren. Doch eine Zusammenarbeit mit den Ordnungshütern sei nicht zustande gekommen. „Es gab null Kooperation“, beklagt Burger. Er vermisst das Fingerspitzengefühl der Polizeistreife und mutmaßt, dass „sich ein junger Polizeibeamter profilierten wollte“, wie er es formuliert. „Das war kein feiner Zug der Polizei. Wir sind doch kein Rockfestival. Die Leute kommen, schauen sich um und gehen wieder“, sagt der pensionierte Polizeibeamte Burger. Bleibt den Veranstaltern zu wünschen, dass die Himmelsschleusen im kommenden Jahr vor der 15. Gartenbörse verschlossen bleiben und die Autofahrer wieder auf der Wiese parken können.

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