Ein weiterer Akt der langen juristischen Aufarbeitung des Verschwindens von Peggy Knobloch ist beendet. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat am Donnerstag über die Berufungsklage der Mutter von Peggy entschieden – und diese zurückgewiesen. Die Frau verlangte 75.000 Euro Schmerzensgeld vom früheren Verdächtigen S. aus dem Mordfall, 5000 Euro für jedes Jahr, das sie in schmerzhafter Ungewissheit über das Schicksal ihrer Tochter geblieben war. Zur Erinnerung: Am 7. Mai 2001 war die damals Neunjährige auf dem Heimweg von der Schule in Lichtenberg verschwunden. Trotz umfangreicher Suchaktionen – die Ermittler gingen tausenden Hinweisen nach – konnte das Mädchen nicht gefunden werden. Erst gut 15 Jahre später, am 2. Juli 2016, entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen die sterblichen Überreste von Peggy.
Schmerzensgeldklage Das ist das Urteil im Peggy-Prozess
Konstantin Kraft 14.08.2025 - 15:27 Uhr