Der Gemeinderat Schneckenlohe geht mit gutem Beispiel voran: So beinhaltet die neue Satzung für die Friedhöfe in Schneckenlohe und Beikheim, die am 1. Februar in Kraft tritt, ein Verbot von Grabsteinen, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden. Des Weiteren sind die Bürger verpflichtet, ihre Grabstätten ordnungsgemäß zu pflegen und instand zu halten. Die Errichtung von Grabmalen bedarf zudem der Genehmigung der Gemeinde. Die Ruhefrist wurde aufgrund der Bodensituation auf 40 Jahre festgelegt. So lange darf – auch wenn die Nutzungsdauer nur für 25 Jahre gebucht wurde – ein Grab nicht wiederverwendet werden. Die Satzung wird im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht.