„Ich möchte nochmals vorschlagen, auch noch ein Impfzentrum im Bereich Ebern zu etablieren oder zumindest tageweise Impfungen vor Ort in Ebern anzubieten.“ Dies könne, so Hennemann, zwei Zwecke erfüllen. Zum einen sei man so auf „weitere Aktionen vorbereitet“, zum anderen sei es eine Möglichkeit, für die Bürger eine leichte Erreichbarkeit sicher zu stellen. „Der Weg nach Zeil oder Hofheim ist für viele beschwerlich und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen“, so der Fraktionsvorsitzende.
„Wir haben in Ebern sehr schnell ein Schnelltestzentrum für den Einsatz der Bundeswehr organisiert. Dieses läuft gut“, erklärt Hennemann in seinem Schreiben. Er habe sich am Montag persönlich davon überzeugt. „Heute waren schon über 100 Menschen zum Schnelltest dort. Es klappt reibungslos.“ Getestet wird in der städtischen Turnhalle an der Grundschule, Georg-Nadler-Straße 3/5, 96106 Ebern. „Die städtische Turnhalle an der Grundschule können wir auch weiterhin als Stadt zur Verfügung stellen. So könnte in den freien Zeiten, also aktuell am Dienstag und Donnerstag, oder an den anderen Tagen Vormittags ein Impfteam vor Ort sein und die gleiche Infrastruktur, die wir schon bereitgestellt haben, nutzen“, erklärt Hennemann in seinem Schreiben an Landrat Wilhelm Schneider. „ Es wäre kein weiterer Aufwand verbunden.“
Auch, so Hennemann, „ müsste nicht eigens Personal gebunden, sondern nur zeitweise an einem anderen Ort eingesetzt werden. Vielleicht könnte auch die eingesetzte Bundeswehr das miterledigen.“ Die Bedingungen in der Halle seien, „auch nach Aussage von Frau Stabsfeldwebel Anke Müller, sehr gut, auch für ein Impfzentrum geeignet.“ Sie würde auch beim Impfen in Ebern mithelfen.
Somit könnte, so Hennemanns Überzeugung, „für den östlichen Landkreis und den Schulstandort Ebern ein Angebot geschaffen werden.“
Aktuell eine Neuinfektion
Das Gesundheitsamt Haßberge meldet am Montag, 8. März, zudem eine weitere Neuinfektion mit dem Coronavirus. Aktuell sind somit 52 Personen infiziert. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2467. 2346 Bürger sind inzwischen wieder genesen, 69 sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich derzeit 145 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 42,7, Stand Montag, 8. März, 0.00 Uhr. Seit dem gestrigen Montag gilt zudem die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Damit einher gehen Lockerungsmaßnahmen – sofern sich die Inzidenzzahl im Rahmen hält. Maßgeblich für die Ersteinstufung ist der Tageswert am Sonntag, 7. März 2021, also für den Landkreis Haßberge die Inzidenz von 35,6 (RKI). Dieser Wert wurde am Sonntag vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-173/ bekannt gegeben. Das bedeutet: Öffnung des Einzelhandels, Museen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten, kontaktfreier Sport bis maximal zehn Personen (siehe dazu auch Seite sieben dieser Ausgabe). Für die Vorgabe der Kontaktbeschränkung bedeuten die neuen Regelungen: Das Treffen von zwei verschiedenen Haushalten ist erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt eingeladen werden.
„Es ist schön, dass unser aktueller Inzidenzwert unter 50 liegt und für unseren Landkreis weitere Lockerungen möglich sind. Wir müssen dennoch gemeinsam alle Anstrengungen anstellen, dass der Inzidenzwert am besten noch weiter sinkt“, so Landrat Wilhelm Schneider. „Ich freue mich, dass wir den Einzelhändlern mit der Öffnung ihrer Geschäfte eine dringend notwendige Perspektive geben können. Sie stehen seit Wochen in den Startlöchern und haben in der Vergangenheit bewiesen, dass ihre Schutz- und Hygienekonzepte funktionieren. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Gerade jetzt ist sei es aber sehr wichtig, den Erfolg nicht zu gefährden und weiterhin vorsichtig zu sein und eine Basis für weitere Öffnungen zu schaffen.
Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten oder – falls dies für die Einstufung maßgeblich ist – nicht mehr überschritten, wird das Landratsamt Haßberge dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen und auf die neuen Regelungen hinweisen.